Thema “Verkauf auf Kunsthandwerkermärkte“ …
Urlaub, südliche Länder, Märkte, fliegende Händler … hier scheint jeder verkaufen zu dürfen.
Das möchte ich auch, denkst Du begeistert und überlegst gestrickte Socken oder die schönen kleinen Mini-Lampions von cadoohartland design auf den nächsten Märkten in Deinem Landkreis zu verkaufen. Ich möchte Deine Freude nicht bremsen, aber Du solltest Dich vorab informieren, welche Vorrausetzungen es gibt, zu verkaufen.
Denn in Deutschland ist alles anders und es gibt viele Vorschriften.
Du benötigst wahrscheinlich ein Gewerbe.
Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig, jedes Gewerbe anzuzeigen. Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung „auf Dauer angelegt“ beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden. Das heißt, es ist eine gewisse Wiederholungs-/Fortsetzungsabsicht gefordert …
HIER folge dem gut informierenden Beitrag des BMWK weiter.
Sind alle Vorrausetzungen erfüllt, kannst Du bei mir eine Lizenz bekommen.
Ich vergebe nicht viele (meist nur 1-3 pro Bundesland), daher empfehle ich schnell eine Lizenz zu sichern.
Wie sieht diese aus?
Schau mal, hier kannst Du einen Blick in so ein Lizenz-Beispiel (PDF) werfen.
Ich benötige Deinen Namen und Deine Adresse und die Information,
wo und wann Du auf welchen Märkten verkaufen möchtest.
Dein Vorteil? Keine plötzlich auftretende Konkurrenz.
Du hast das Alleinstellungsmerkmal für Deine Kunst.
ICH sichere mich ab, dass kein Nachteil für mich entsteht, wenn z.B. Endprodukte, die durch meine Anleitungen entstanden sind, so verändert werden, dass sie Urheberrechte verletzen könnten.
Bleib fair: Ich bestehe auf einen Aufsteller oder Hinweis auf „cadoohartland design“ beim Verkauf.
Ein Gewerbe kontrolliere ich nicht! Dafür bin ich nicht zuständig!
Muss leider sein:
Ich bekomme derzeit viele freundliche Lizenzanfragen.
Ich nehme mir Zeit jede Mail zu beantworten und bekomme zumeist freundliches „Schweigen“ zurück.
Hej, ich bin nicht das Finanzamt
Fazit: Ohne Lizenzvereinbarung kann ich einem Verkauf nicht zustimmen.
Falls ohne mein Einverständnis ein Verkauf auf einem Markt stattfindet und ich werde davon unterrichtet (bin weitverzweigt!), muss derjenige mit rechtlichen Schritten rechnen, gegeben falls mit empfindlichen Geldstrafen.
Wer eine Lizenz hat, darf sich freuen und ich drücke die Däumchen und klapper mit meinen Häkelnadeln für gute Geschäfte!
Happy Crocheting!